Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1292-16 30. März 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen

Geschwister fragen an, ob die Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine neue Familienholding unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion zulässig ist, sofern die Anforderungen an die Mindestbeteiligung, die ununterbrochene Haltedauer und die Vorliegen wirtschaftlich begründeter Gründe erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Sonderregime fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung für nicht monetäre Einlagen anzuwenden, muss die empfangende Einheit in Spanien ansässig sein und der Einbringer muss eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital halten. Im Falle von Aktien müssen diese mindestens 5 % des Eigenkapitals der Einheit darstellen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen.

E-Mail
Kontakt