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Internationale Steuerplanung und grenzüberschreitende Strukturierung.
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Periodische Analysen und technische Dokumente
Ein Unternehmen, das Teil einer Bietergemeinschaft (UTE) ist, erkundigt sich, ob die Lieferung eines Bootes für die Seenotrettung an diese UTE von der Mehrwertsteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung bei der Lieferung an die UTE nicht greift, da die ausschließliche Zweckbindung für Rettungseinsätze nur bei der letztendlichen öffentlichen Erwerberin vorliegt.
Cuestión planteada Si las operaciones efectuadas por la consultante a favor de la UTE están exentas del impuesto en virtud del artículo 22 de la Ley 37/1992.
La entrega de la embarcación de la consultante a la UTE no está exenta de IVA y debe repercutirse el tipo general del 21 por ciento. La exención del artículo 22 de la Ley 37/1992 requiere que el adquirente sea la propia compañía o la entidad pública que utilice los buques para los fines que habilitan la exención. En este caso, la afectación exclusiva al salvamento o asistencia marítima solo concurre en la entidad pública y no en la UTE.
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