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V1288-16 30. März 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · atribución de rentas

Besteuerung von Gütergemeinschaften weiterhin über die Einkommenszuweisung in der Einkommensteuer

Es wurde angefragt, ob eine Gütergemeinschaft (comunidad de bienes) der Körperschaftsteuer unterliegen muss oder das Regime der Einkommenszuweisung beibehalten soll. Die DGT stellt klar, dass Gütergemeinschaften weiterhin durch die Zuweisung der Einkünfte an ihre Mitglieder besteuert werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die anfragende Gemeinschaft von Gütern ab dem 01/01/2016 der Körperschaftsteuer unterliegen muss. Und falls ja, wie jeder der Gesellschafter steuerpflichtig zu sein hat. Oder ob sie weiterhin wie bisher nach dem System der Einkunftszurechnung steuerpflichtig bleiben soll.

Die Entscheidung der DGT

Zivilgesellschaften mit gewerblichem Zweck sind Körperschaftsteuerpflichtige, wenn sie über eine steuerliche Rechtspersönlichkeit verfügen. Zu diesem Zweck müssen sie sich gegenüber der Verwaltung durch eine öffentliche Urkunde oder ein privates Dokument, das zur Erlangung der Steuernummer (NIF) vorgelegt wurde, erklärt haben. Gemeinschaftsvermögen (comunidades de bienes) unterliegen jedoch nicht der Körperschaftsteuer, und ihre Einkünfte werden den Gesellschaftern gemäß dem Gesetz über die Einkommensteuer (LIRPF) zugerechnet.

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