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V1286-24 4. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Nachzahlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird dem Jahr der Rechtskraft der Urteil zugerechnet

Es wird angefragt, in welchem Steuerjahr des IRPF Nachzahlungen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anzugeben sind, die 2024 aufgrund eines Gerichtsurteils gezahlt wurden. Die DGT stellt klar, dass diese dem Steuerjahr zuzurechnen sind, in dem das Urteil rechtskräftig wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung der genannten Nachzahlungen in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Renten bei voller Erwerbsunfähigkeit gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wenn die Höhe oder der Anspruch auf die Rente noch einer gerichtlichen Entscheidung aussteht, werden die nicht gezahlten Beträge dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem das Urteil rechtskräftig wird. In diesem Fall müssen die auf 2023 entfallenden Nachzahlungen im Jahr 2024 erklärt werden, da das Urteil im Jahr 2024 rechtskräftig wird.

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