Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1286-15 28. April 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · deducción de cuotas

Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen und Wohnungsmiete: Unterschiede zwischen MwSt. und Einkommensteuer

Ein Selbstständiger erkundigt sich, ob die Vorsteuer aus Versorgungsleistungen (Strom, Internet) und Kosten für eine Wohnung, die auch als Büro genutzt wird, abzugsfähig ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass Versorgungsleistungen aufgrund der Mischnutzung nicht abzugsfähig sind, die Miete jedoch anteilig abgezogen werden kann.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1. En relación con el Impuesto sobre el Valor Añadido se pide determinar la deducibilidad de las cuotas del Impuesto soportado tanto por los suministros de la vivienda (Internet, luz, etc.), como por los gastos de conexión a los mismos.

E-Mail
Kontakt