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V1279-18 17. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · usufructo

Nutznießer eines Immobilienobjekts kann Anschaffungskosten im Rahmen der Gesamteinkünfte abschreiben

Ein Nutznießer eines Gewerbeobjekts erkundigt sich nach der Berechnung der Abschreibung auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die DGT stellt klar, dass die geleisteten Anschaffungskosten unter Einhaltung spezifischer Regeln entsprechend der Dauer des Rechts abgeschrieben werden können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnung der Abschreibung.

Die Entscheidung der DGT

Stammen die Erträge aus einem Nutzungs- oder Genussrecht, kann die Anschaffungskosten innerhalb der Grenze der Bruttoerträge abgeschrieben werden. Hat das Recht eine bestimmte Laufzeit, entspricht die Abschreibung den Anschaffungskosten geteilt durch die Anzahl der Jahre der Laufzeit. Handelt es sich um ein lebenslanges Recht, werden 3 Prozent auf die Anschaffungskosten angewandt.

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