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V1272-14 13. Mai 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · deducción de cuotas

Kein Vorsteuerabzug bei Ausgaben für EU-geförderte Projekte möglich

Eine Gemeinde erkundigt sich, ob die Vorsteuer aus Ausgaben für ein von der EU mitfinanziertes LIFE-Projekt abgezogen werden kann. Die DGT stellt fest, dass es sich bei den erhaltenen Mitteln um Zuschüsse und nicht um eine Gegenleistung für Dienstleistungen handelt, weshalb weder Befreiungen greifen noch ein Abzugsrecht besteht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit der dem Projekt eigenen Betriebs- und Verwaltungskosten.

Die Entscheidung der DGT

Die von der Europäischen Union an die Stadtverwaltung gezahlten Beträge stellen Zuschüsse zur Förderung der Umwelt dar und keine Dienstleistung zugunsten der Union. Da keine steuerpflichtige Leistung zugunsten der EU erbracht wird, findet die Befreiung nach dem Protokoll über Privilegien und Immunitäten keine Anwendung. Zudem ist die auf Anschaffungen entfallende Vorsteuer nicht abzugsfähig, da die Durchführung des Projekts keine unternehmerische oder gewerbliche Tätigkeit der Stadtverwaltung darstellt.

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