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V1260-22 6. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa

Abzug von Kosten aus rückwirkenden Tarifverträgen erfolgt im Zeitraum der Fälligkeit

Ein Pharmaunternehmen stellte seine Tätigkeit im Jahr 2020 ein, musste jedoch 2021 aufgrund eines neuen Tarifvertrags Gehaltsdifferenzen aus Vorjahren nachzahlen. Die DGT stellt klar, dass diese Kosten als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit in dem Zeitraum zu deklarieren sind, in dem die Zahlung fällig wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: In welchem Veranlagungszeitraum können die Aufwendungen abgezogen werden, denen infolge des genehmigten Arbeitsvertrags gegenüberzustehen waren.

Die Entscheidung der DGT

Aus der wirtschaftlichen Tätigkeit resultierende Aufwendungen, die nach der Einstellung gezahlt werden, behalten ihren Charakter als Aufwendungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Sie müssen in dem Veranlagungszeitraum angegeben werden, in dem die Zahlung fällig wird, entsprechend dem Datum des Tarifvertrags. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass zuvor keine Rückstellung gebildet wurde. Da zu diesem Zeitpunkt keine Tätigkeit ausgeübt wird, ist es nicht erforderlich, sich im Unternehmensregister einzutragen oder die formalen Verpflichtungen von Unternehmern zu erfüllen.

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