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V1245-23 11. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Höchstgrenze der kumulierten Abschreibung eines Immobilienvermögens ist der Anschaffungswert

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Grenze für den abzugsfähigen Abschreibungsbetrag bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die DGT stellt klar, dass trotz einer jährlichen Grenze von 3 % die gesamte kumulierte Abschreibung den Anschaffungswert der Immobilie nicht überschreiten darf.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Grenze der abzugsfähigen Abschreibung zur Berechnung des Nettoeinkommens aus Immobilienkapital.

Die Entscheidung der DGT

Bei Einkünften aus Immobilienkapital darf die jährliche Abschreibung 3 % des jeweils höheren Wertes aus den Anschaffungskosten (ohne Grund und Boden) oder dem Katasterwert (ohne Grund und Boden) nicht überschreiten. Die kumulierte Abschreibung ist jedoch auf den Anschaffungswert der Immobilie begrenzt, da dieser Wert nicht negativ sein kann. Daher wird der Anschaffungswert um die steuerlich abzugsfähigen Abschreibungen gemindert.

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