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V1244-14 7. Mai 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · servicio prestado por vía electrónica

Online-Fortbildungskurse sind nur von der MwSt. befreit, wenn sie nicht als elektronisch erbrachte Dienstleistungen gelten

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob seine geförderten Fortbildungskurse von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung nicht für elektronisch erbrachte Dienstleistungen gilt, sondern nur für Bildungsleistungen, die über elektronische Netze als Kommunikationsmittel zwischen Lehrendem und Lernendem erbracht werden.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Befreiung oder Nichtbefreiung der genannten Dienstleistungen gemäß Artikel 20.Uno.9º des Steuergesetzes.

Die Entscheidung der DGT

Online-Unterrichtsdienste sind steuerbefreite Bildungsleistungen, wenn das elektronische Netzwerk lediglich ein Kommunikationsmittel zwischen Lehrer und Schüler darstellt. Wenn die Dienstleistung automatisiert erfolgt, nur wenig menschliches Eingreifen erfordert oder aus dem Herunterladen von Inhalten besteht, gilt sie als auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistung und ist nicht von der Steuer befreit. Damit die Bildungsbefreiung anwendbar ist, muss die Einrichtung autorisiert sein und die Fächer müssen Teil eines Lehrplans des Bildungssystems sein.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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