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V1217-26 22. Mai 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por obras

Anwendbarkeit des 60 %-Abzugs für energetische Sanierungen bei Einfamilienhäusern

Eigentümer eines Einfamilienhauses fragen an, ob der Steuerabzug für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei der Installation von Luft-Wasser-Wärmepumpen und Fußbodenheizungen geltend gemacht werden kann. Die DGT bestätigt, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Senkung des Verbrauchs oder die Verbesserung der Energieeffizienzklasse durch ein Zertifikat erfüllt werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung - Möglichkeit der Anwendung des Abzugs für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Wohnungen gemäß Abschnitt 3 der 50. Zusatzbestimmung des LIRPF.

Die Entscheidung der DGT

Eigentümer von Wohnungen in Gebäuden mit überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung können 60 % der für energetische Sanierungsmaßnahmen gezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro jährlich und 15.000 Euro kumuliert abziehen. Hierfür muss mittels eines Energieeffizienzzertifikats eine Reduzierung des nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauchs um mindestens 30 % oder das Erreichen einer Energieeffizienzklasse 'A' oder 'B' nachgewiesen werden. Im Falle von Einfamilienhäusern bezieht sich das Zertifikat auf die Immobilie selbst. Bei Einzelbesteuerung gelten die Grenzen für jeden Steuerpflichtigen entsprechend seinem Eigentumsanteil; bei Zusammenveranlagung gelten die Grenzen für die Summe der von beiden gezahlten Beträge.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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