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V1206-26 22. Mai 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · comunidad de propietarios

Subventionen nach dem Königlichen Erlass 853/2021 zur Wohngebäude-Sanierung sind nicht einkommensteuerpflichtig

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erkundigt sich, ob die im Rahmen des Königlichen Erlasses 853/2021 erhaltene Subvention für die Sanierung von Wohngebäuden der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass diese Einkünfte zwar den Eigentümern zugerechnet würden, das Gesetz jedoch eine spezifische Befreiung für diese Hilfen vorsieht.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung des Zuschusses in der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Wohnungseigentümergemeinschaften werden als Gütergemeinschaften besteuert, wobei sie ihre Einkünfte den Eigentümern zuteilen. Obwohl der Zuschuss theoretisch einen Veräußerungsgewinn darstellt, legt die fünfte Zusatzziffer des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) fest, dass die nach dem Königlichen Erlass 853/2021 gewährten Beihilfen nicht in die Bemessungsgrundlage der Steuer einbezogen werden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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