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V1178-18 9. Mai 2018 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IP · exención en el impuesto sobre el patrimonio

Anwendbarkeit der Befreiung von der Vermögenssteuer und der Minderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Anfragende erkundigt sich, ob durch Schenkung erworbene Geschäftsanteile an einer Kapitalgesellschaft von der Befreiung der Vermögenssteuer sowie von der Minderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer profitieren können. Die DGT bestätigt, dass die Vermögenssteuerbefreiung und die Minderung der Schenkungsteuer unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen anwendbar sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Befreiung von der Vermögensteuer auf Beteiligungen und Anwendbarkeit des in der Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz vorgesehenen Abzugs.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung von der Vermögensteuer gilt, wenn das Unternehmen nicht hauptsächlich bewegliches oder unbewegliches Vermögen verwaltet, die Beteiligung mindestens 5 % einzeln oder 20 % innerhalb einer Familiengruppe beträgt und der Steuerpflichtige Leitungsfunktionen ausübt und mehr als 50 % seines Betriebs-, Berufs- oder Arbeitsinkommens bezieht. Ebenso ist der Abzug von 95 % auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übertragungen unter Lebenden zugunsten von Ehegatten, Abkömmlingen oder Adoptivkindern anwendbar, sofern die Anforderungen an das Alter oder die Geschäftsunfähigkeit des Schenkers, das Ausscheiden aus Leitungsfunktionen und die Aufrechterhaltung der Vermögenssteuerbefreiung durch den Beschenkten für zehn Jahre erfüllt sind.

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