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V1177-21 29. April 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pensión de invalidez

Schweizer Invalidenrenten in Spanien unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob seine Schweizer Rente bei einer 50%igen Erwerbsunfähigkeit von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellte fest, dass die Rente in Spanien steuerpflichtig ist, es sei denn, es handelt sich um eine öffentliche Leistung für einen Schweizer Staatsangehörigen. Zudem muss die Rente für eine Steuerbefreiung der absoluten Erwerbsunfähigkeit oder der schweren Invalidität entsprechen und von einer die Sozialversicherung ersetzenden Stelle gezahlt werden.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob die genannte Rente in Spanien von der Besteuerung befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine ausländische Invalidenrente gemäß Artikel 7.f) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) steuerfrei ist, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Grad der Erwerbsminderung muss der spanischen absoluten Erwerbsminderung oder schweren Invalidität entsprechen, und die zahlende Stelle muss in ihrem Land die Sozialversicherung ersetzen. Der Steuerpflichtige muss diese Punkte durch zulässige Beweismittel nachweisen. Ein Invaliditätsgrad von 100 % im Ausland reicht nicht aus, um diesen automatisch mit der spanischen absoluten Erwerbsminderung gleichzusetzen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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