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V1176-18 9. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · ganancias patrimoniales

Verkauf einer privaten Briefmarken- und Münzsammlung unterliegt nicht der MwSt. und gilt nicht als wirtschaftliche Tätigkeit

Ein Sammler erkundigt sich, ob der Verkauf seiner persönlichen Sammlung von Briefmarken, Münzen und Postkarten als wirtschaftliche Tätigkeit zu versteuern ist. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion, da es sich um Privatvermögen handelt, das nicht einem Unternehmen zugeordnet ist, nicht der MwSt. unterliegt und stattdessen Kapitalerträge oder -verluste in der Einkommensteuer (IRPF) auslöst.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Prüfung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Tätigkeit, im Hinblick auf die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer, beim Verkauf von Sammlerstücken.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Vermögenswerten, die Teil des Privatvermögens sind und nicht der Ausübung einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit dienen, unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Im Rahmen der Einkommensteuer führt der Verkauf dieser beweglichen Güter, da er nicht aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit stammt, zu Veräußerungsgewinnen oder -verlusten aus der Differenz zwischen ihren Anschaffungs- und Veräußerungswerten.

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