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Ein in Großbritannien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich, ob er die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann, obwohl er in Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT erläutert die Voraussetzungen für diese Befreiung und wie die steuerliche Ansässigkeit gegenüber anderen Behörden nachgewiesen werden kann.
Gestellte Frage: Im Falle eines steuerlichen Wohnsitzes in Spanien, ob die in Artikel 7 Buchstabe p des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Befreiung auf Sie anwendbar wäre und ob im Vereinigten Königreich ein Nachweis über Ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien verlangt würde.
Para aplicar la exención del artículo 7 p) de la LIRPF, los trabajos deben realizarse efectivamente en el extranjero para una empresa o entidad no residente en España o un establecimiento permanente en el exterior. Además, en el territorio donde se realicen debe aplicarse un impuesto de naturaleza idéntica o análoga y no ser un paraíso fiscal, lo cual se cumple si existe convenio con cláusula de intercambio de información. La exención se aplica a las retribuciones devengadas durante los días de estancia en el extranjero con un límite de 60.100 euros anuales. Respecto a la residencia, los contribuyentes de IRPF pueden solicitar certificados de residencia fiscal para acreditar su condición ante administraciones de otros países.
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