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V1169-22 26. Mai 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Nachzahlungen aus der beruflichen Laufbahn sind dem Jahr der administrativen Entscheidung zuzurechnen

Eine Ärztin erkundigte sich nach dem Zeitpunkt der Besteuerung von Nachzahlungen aus ihrer beruflichen Laufbahn für die Jahre 2019 bis 2021. Die DGT stellt klar, dass diese im Jahr zu versteuern sind, in dem die administrative Entscheidung das Recht auf den Erhalt der Zahlungen anerkennt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung der genannten Nachzahlungen.

Die Entscheidung der DGT

Nachzahlungen aufgrund beruflicher Beförderungen sind Arbeitsentgelt und werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem sie fällig werden. Da sie nicht aus einem gerichtlichen Urteil, sondern aus einem Verwaltungsbeschluss resultieren, tritt die Fälligkeit ein, wenn das Recht durch diesen Beschluss anerkannt wird. Wenn der Entstehungszeitraum zwei Jahre überschreitet und die Nachzahlungen in einem einzigen Zeitraum zugerechnet werden, kann die Ermäßigung von 30 % gemäß Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes anwendbar sein, sofern in den vorangegangenen fünf Zeiträumen keine ähnlichen Ermäßigungen angewandt wurden.

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