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V1167-22 26. Mai 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Abschreibung von Olivenhainen im Rahmen der pauschalen Einkommensermittlung (IRPF) möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Abschreibungen auf eine Olivenplantage angewendet werden können, um das Nettoergebnis zu ermitteln. Die DGT bestätigt, dass dies unter Einhaltung der Koeffizienten und Regeln der Vorschriften zur pauschalen Einkommensermittlung zulässig ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob für die Ermittlung des Nettoertrags Abschreibungen auf den Olivenhain vorgenommen werden können.

Die Entscheidung der DGT

Für landwirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der objektiven Schätzung ist der Olivenhain unter Anwendung eines maximalen linearen Koeffizienten von 3 % und einer maximalen Zeitspanne von 80 Jahren abschreibbar. Die Abschreibungsbasis ist der Anschaffungspreis oder die Produktionskosten, wobei der Bodenwert auszuschließen ist. In diesem Fall ist die Basis die Pflanzkosten, da das Grundstück und der Olivenhain nicht als Einheit erworben wurden.

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