Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1151-14 25. April 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · retención

Emittierende Gesellschaft ist für den Quellensteuerabzug und die Abführung der Dividenden verantwortlich

Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob sie für die Quellensteuerabzüge bei der Dividendenausschüttung verantwortlich ist oder ob diese Pflicht bei den Depotbanken liegt. Die DGT stellt klar, dass die Verpflichtung bei der emittierenden Gesellschaft liegt, da die Banken lediglich als Zahlungsvermittler fungieren.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die zur Quellensteuer und Vorauszahlung im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung verpflichtete Stelle die anfragende Gesellschaft ist, da die Depotbanken sich auf eine bloße Zahlungsvermittlung beschränken.

Die Entscheidung der DGT

Die Verpflichtung zur Durchführung des Quellensteuerabzugs oder der Vorauszahlung auf Dividenden liegt bei der emittierenden Gesellschaft. Depot- oder Inkassoverwaltungsgesellschaften leisten eine bloße Zahlungsvermittlung, indem sie die Dividende im Auftrag und auf Anweisung des Emittenten auszahlen. Der Emittent muss die Erklärungs- und Zahlungsformulare sowie die Jahresübersichten einreichen. In den Jahresformularen kann der Emittent die Depotbanken als Vermittler identifizieren, sofern diese in Spanien ansässig sind oder dort vertreten sind.

Kostenloses Erstgespräch buchen