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V1148-18 7. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · establecimiento permanente

Einordnung der Lohnfertigung und Kriterien für das Vorliegen einer Betriebsstätte

Ein irisches Unternehmen fragt an, ob sein Lohnfertigungsvertrag mit einer spanischen Einheit einen Betriebsstätte begründet und ob der Vorgang als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung einzustufen ist. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, da der Kunde den Großteil der Rohstoffe bereitstellt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Es wird gefragt, ob die irische Einheit als eine Betriebsstätte im Gebiet der Steueranwendung anzusehen ist; ob die von der ansässigen Einheit durchgeführten Lohnfertigungsarbeiten als Dienstleistungen oder als Lieferungen von Waren einzustufen sind und wo der Ort der Ausführung dieser Tätigkeiten liegt.

Die Entscheidung der DGT

La fabricación en maquila es una prestación de servicios cuando el cliente aporta todos los materiales o los aportados por el empresario son insignificantes. En este caso, al aportar la consultante la parte mayoritaria de la materia prima, la operación es una prestación de servicios. Dichos servicios solo estarán sujetos al impuesto si la entidad irlandesa dispone de un establecimiento permanente en España que sea el destinatario efectivo del servicio.

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