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Ein Witwer mit einem Kind aus einer früheren Ehe und einem gemeinsamen Kind mit seiner aktuellen Partnerin fragt an, ob er mit jedem Kind separat eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und den Abzug für Alleinerziehende geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass man nicht gleichzeitig Teil zweier Familieneinheiten sein kann und der Abzug von 2.150 Euro nicht anwendbar ist, wenn man mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
Cuestión planteada Si puede presentar declaración conjunta con su hijo mayor fruto de su anterior matrimonio, y aplicar la reducción por familia monoparental por ser viudo con un hijo, y si su pareja puede presentar declaración conjunta con su hijo en común con el consultante, y aplicar, asimismo, la reducción por familia monoparental por ser dicho hijo fruto de una relación no matrimonial.
Si el consultante opta por la declaración conjunta con su hijo menor en común, debe incluir obligatoriamente a todos sus hijos menores, por lo que no puede declarar solo con el hijo de su matrimonio anterior. Nadie puede formar parte de dos unidades familiares simultáneamente. Asimismo, la reducción de 2.150 euros por unidad familiar de la segunda modalidad no se aplica si el contribuyente convive con el padre o la madre de alguno de los hijos de la unidad.
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