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V1142-17 12. Mai 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · bienes inmuebles

Keine Umsatzsteuerpflicht in Spanien für Bauleistungen an Immobilien in Belgien

Ein spanisches Bauunternehmen erkundigt sich, ob bei Bauarbeiten und Renovierungen in Belgien gegenüber Unternehmern oder Privatpersonen die spanische Umsatzsteuer anzuwenden ist und ob dies auch für Subunternehmer gilt. Die DGT stellt fest, dass Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien im Ausland nicht der spanischen Umsatzsteuer unterliegen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si se debe repercutir el Impuesto sobre el Valor Añadido a los trabajos realizados en Bélgica para clientes empresarios y para clientes particulares, así como, por parte de los profesionales subcontratados por la consultante.

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