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V1141-16 21. März 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Keine Reduzierung wegen Unregelmäßigkeit bei Abfindungen durch Zahlung in mehreren Jahren

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob die Reduzierung wegen Unregelmäßigkeit auf eine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag anwendbar ist, die in jährlichen Raten gezahlt wird. Die DGT entschied, dass diese Reduzierung nicht gewährt werden kann, da die Gesamtsumme nicht einem einzigen Veranlagungszeitraum zugerechnet wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung der Ermäßigung wegen Unregelmäßigkeit auf den Teil der Entschädigung, der nicht steuerfrei ist.

Die Entscheidung der DGT

Beträge aus Einigungen im gegenseitigen Einvernehmen gelten als Arbeitsentgelt, das in einer nachweislich unregelmäßigen Weise erzielt wurde. Die in Artikel 18.2 des LIRPF vorgesehene Ermäßigung von 30 % ist jedoch nur anwendbar, wenn diese Einkünfte einer einzigen Steuerperiode zugerechnet werden. Da die Zahlungen auf mehrere Geschäftsjahre verteilt sind, kann die Ermäßigung nicht angewandt werden.

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