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V1091-20 28. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine können bei Vorliegen einer Schenkungsabsicht steuerlich absetzbar sein

Es wurde angefragt, ob die jährlichen Beiträge eines gemeinnützigen Vereins in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass Beiträge zwar normalerweise mangels Freiwilligkeit und Schenkungsabsicht nicht abzugsfähig sind, dies jedoch in Ausnahmefällen der Fall sein kann, wenn sie mit einer Schenkungsabsicht geleistet werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit der von den Mitgliedern geleisteten Jahresbeiträge in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine sind mit Schenkungen vergleichbar, wenn sie mit der Absicht der Liberalität geleistet werden. Zur Bestimmung dieser Absicht sind objektive Kriterien und keine subjektiven Beweggründe heranzuziehen, wobei insbesondere auf die durch die Satzung den Mitgliedern im Austausch für die Zahlung gewährten Rechte zu achten ist.

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