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V1043-14 14. April 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · consolidación fiscal

Anwendung des Doppelbesteuerungsabzugs im Folgejahr der Dividendenausschüttung möglich

Ein Unternehmen eines steuerlichen Konzerns fragt an, ob der Doppelbesteuerungsabzug auf eine im Jahr 2013 ausgeschüttete Dividende angewendet werden kann, wenn die Einkünfte aus der vorangegangenen Übertragung erst im Jahr 2014 in die Bemessungsgrundlage des Konzerns einfließen. Die DGT stellt klar, dass der Abzug 2014 zulässig ist, sofern die vorangegangene Besteuerung der Einkünfte auf Ebene der Übertragenden nachgewiesen wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1. Bestätigung der Anwendung des Korrekturmechanismus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß den Artikeln 30.4.e) und 30.6 des TRLIS, ungeachtet dessen, ob die mit dem von den vorherigen Inhabern von A erzielten Einkommen verbundene Besteuerung in der Körperschaftsteuererklärung der steuerlichen Organschaft durch negative steuerliche Ergebnisse oder durch die von der steuerlichen Organschaft generierten Steuerermäßigungen teilweise ausgeglichen wird.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß Artikel 30.4.e) des TRLIS setzt den Nachweis voraus, dass ein der Dividende entsprechenden Betrag zuvor im spanischen Hoheitsgebiet auf Ebene der vorherigen Eigentümer besteuert wurde. Im Falle der steuerlichen Organschaft gilt: Wenn das Einkommen aus der vorangegangenen Übertragung erst in einem späteren Geschäftsjahr in die Organschaft einbezogen wird, kann der Abzug im Jahr der Dividendenausschüttung nicht angewendet werden. Der Abzug kann jedoch in dem Geschäftsjahr angewendet werden, in dem die Einbeziehung dieses Einkommens erfolgt, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Zudem besteht keine Verpflichtung zum Steuerabzug bei der Ausschüttung von Dividenden zwischen Gesellschaften, die Teil einer steuerlichen Organschaft sind.

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