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V1035-18 24. April 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · movilidad geográfica

Voraussetzungen für den Abzug für geografische Mobilität: Notwendigkeit der vorherigen Anmeldung beim Arbeitsamt

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er nach dem Bestehen einer Beamtenprüfung und dem damit verbundenen Wohnortwechsel zusätzliche 2.000 Euro für geografische Mobilität absetzen kann. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da die Anmeldung beim Arbeitsamt erst nach dem Bestehen der Auswahlverfahren erfolgte.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob ich Anspruch auf die Anwendung der als abzugsfähige Ausgabe für geografische Mobilität festgelegten Regelung gemäß Artikel 19.2 des LIRPF und gemäß Artikel 11.1 des RIRPF in meiner Einkommensteuererklärung (IRPF) für 2017 hätte.

Die Entscheidung der DGT

Um die Erhöhung der abzugsfähigen Ausgaben aufgrund geografischer Mobilität anzuwenden, schreibt das Einkommensteuergesetz vor, dass der Steuerpflichtige vor Beginn des Prozesses arbeitslos und bei der Arbeitsagentur gemeldet sein muss. Im vorliegenden Fall erfolgte die Anmeldung erst nach der Bekanntgabe der endgültigen Liste der erfolgreichen Bewerber bei den Auswahlprüfungen. Daher sind die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Abzug nicht erfüllt.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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