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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob nacheheliche Unterhaltszahlungen für die Jahre 2013 und 2014, die erst 2021 durch eine gerichtliche Pfändung eingezogen wurden, steuerfrei sind oder verjährt sind. Die DGT stellt klar, dass keine Steuerbefreiung vorliegt und die Beträge über eine ergänzende Steuererklärung in den jeweiligen Kalenderjahren zu versteuern sind.
Cuestión planteada Pregunta sobre su posible exención, al percibirse con nueve años de retraso y corresponder a ejercicios fiscales prescritos.
Las pensiones compensatorias son rendimientos del trabajo y no gozan de la exención de las anualidades por alimentos. Al percibirse en un periodo distinto al de su exigibilidad por circunstancias no imputables al contribuyente, deben imputarse a los periodos en que eran exigibles. El plazo para presentar la autoliquidación complementaria sin sanción ni intereses comienza desde el momento de su percepción.
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