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Die Anfragende erkundigt sich, ob eine Verschmelzung durch Übernahme zweier Gesellschaften, die sich im Besitz einer dritten Gesellschaft befinden, das Sonderregime der Körperschaftsteuer (IS) in Anspruch nehmen kann und ob die wirtschaftlichen Gründe hierfür zulässig sind. Die DGT stellt klar, dass das Sonderregime angewendet werden kann, sofern die handelsrechtlichen Vorschriften sowie Art. 76.1 LIS erfüllt sind und die Transaktion nicht primär der Steuerumgehung oder der Erlangung unrechtmäßiger Steuervorteile dient.
Cuestión planteada 1) Si la fusión por absorción podría quedar sometida al régimen especial del capítulo VII del título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades, y si los motivos expuestos pueden considerarse válidos a efectos del cumplimiento de lo previsto en el artículo 89 de la LIS.
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