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V1023-25 20. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo reducido

Anwendung des 4 %-Steuersatzes auf Produkte gemäß RD 308/2019 oder Backmehle

Die Anfragende erkundigt sich nach dem geltenden Mehrwertsteuersatz für ihre Mischungen aus Mehl, Getreide, Samen und Sauerteig. Die DGT stellt klar, dass der ermäßigte Steuersatz von 4 % anzuwenden ist, wenn die Produkte in der Qualitätsnorm für Brot aufgeführt sind oder objektiv zur Herstellung jeglicher Art von Brot verwendet werden können.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendbarer Steuersatz im Hinblick auf die Umsatzsteuer für den Verkauf solcher Produkte nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 15. Oktober 2024.

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