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Es wurde angefragt, ob ein über 100 Jahre alter Hórreo in Asturien Anspruch auf eine Befreiung von der Grundsteuer (IBI) hat, ohne als Kulturgut (Bien de Interés Cultural) eingestuft zu sein. Die DGT antwortete, dass eine Befreiung möglich ist, sofern das Mindestalter erfüllt ist und die Gebäude nicht für eine wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden.
Cuestión planteada Si el hórreo goza de la exención del pago del IBI al estar localizado en Asturias y tener una antigüedad superior a los 100 años.
Los hórreos y cabazos situados en Asturias y Galicia con una antigüedad mínima de cien años están exentos del IBI, previa solicitud, según el artículo 62.2.b) del TRLRHL. Esta exención se aplica porque el Decreto 449/1973 les otorga la consideración de bienes de interés cultural mediante la disposición adicional segunda de la Ley 16/1985. No obstante, la exención no será aplicable si los bienes están afectos a explotaciones económicas, salvo excepciones específicas.
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