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V1009-15 27. März 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Einbringung von idealen Anteilen einer Bruchteilsgemeinschaft kann unter das Sonderregime für Sacheinlagen fallen

Es wurde angefragt, ob die Einbringung von Beteiligungsanteilen an einer Bruchteilsgemeinschaft in eine Gesellschaft das Sonderregime für Sacheinlagen in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies, da die Gemeinschaft selbst keine Betriebszweig darstellt, als besondere Sacheinlage gemäß Artikel 87.1 LIS gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes 27/2014 vom 27. November fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung des ideellen Anteils eines Miteigentümers stellt gemäß Artikel 87.2 des LIS keinen Zweig einer Tätigkeit dar, sondern eine besondere nicht monetäre Einlage gemäß Artikel 87.1. Um das Regime in Anspruch zu nehmen, muss jeder Einbringer einzeln die Anforderung erfüllen, mindestens 5 % des Kapitals des empfangenden Unternehmens zu halten. Ebenso müssen die eingebrachten Elemente wirtschaftlichen Tätigkeiten zugeordnet sein, und die Gütergemeinschaft muss eine Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch führen. Schließlich muss die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär dem Zweck der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung dienen.

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