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V0989-21 20. April 2021 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · régimen especial de fusiones

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, sofern handels- und steuerrechtliche Voraussetzungen sowie wirtschaftliche Gründe vorliegen

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob seine Fusion unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes fallen könne und ob die Ziele wirtschaftlicher Natur seien. Die DGT stellt klar, dass sowohl das Handelsrecht als auch Artikel 76.1.a) des LIS erfüllt sein müssen und die Fusion nicht primär der Steuerhinterziehung oder der Erlangung unrechtmäßiger Steuervorteile dienen darf.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Steuerregime fallen kann und ob gültige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung anzuwenden, muss die Transaktion im geschäftlichen Bereich gemäß dem Gesetz 3/2009 erfolgen und Artikel 76.1.a) des LIS entsprechen. Die Regelung findet keine Anwendung, wenn das Hauptziel Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist oder wenn keine gültigen wirtschaftlichen Gründe wie die Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten vorliegen. Die von der Steuerpflichtigen geltend gemachten Gründe könnten als gültig angesehen werden, dies hängt jedoch von der Überprüfung der tatsächlichen Sachverhalte und Umstände der Transaktion ab.

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