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V0983-14 7. April 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · intereses de demora

Verzugszinsen sind Finanzaufwendungen; ihre Zurechnung richtet sich nach der buchhalterischen Erfassung

Ein Unternehmen fragt an, ob Verzugszinsen aufgrund der Nichteinhaltung der Investitionsrücklage auf den Kanarischen Inseln dem Geschäftsjahr 2012 zuzurechnen sind. Die DGT stellt klar, dass es sich bei diesen Zinsen um kompensatorische Finanzaufwendungen handelt, die nach dem Periodisierungsprinzip dem Zeitraum zuzurechnen sind, in dem sie entstehen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Se plantea el consultante si se debían haber imputado los intereses de demora al ejercicio 2012 contablemente y fiscalmente, y cuál sería el medio para efectuar dicha imputación.

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