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Der Anfragende möchte wissen, ob er den Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz für ein 2012 erworbenes Haus sowie die Steuerbefreiung bei Reinvestition nach dem Verkauf seines bisherigen Hauptwohnsitzes geltend machen kann. Die DGT antwortet, dass keines der beiden Vorhaben anwendbar ist.
Cuestión planteada a) Respecto de la vivienda adquirida en Yebes en 2012. Derecho a practicar la deducción por inversión en vivienda habitual, por el ejercicio 2022 y los precedentes no prescritos, dadas las circunstancias que le impidieron trasladar allí su residencia en 2012 con carácter habitual y permanente.
Para la deducción por inversión en vivienda habitual, es requisito haber practicado dicha deducción en un periodo anterior a 2013, lo cual no ocurrió en este caso. Respecto a la exención por reinversión, la nueva vivienda debe haberse adquirido en el plazo de dos años anteriores a la transmisión de la vivienda habitual, no con anterioridad a este periodo.
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