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Ein in Angola ansässiger Bewohner erkundigt sich, ob er sein Fahrzeug zur vorübergehenden Nutzung unter dem Regime des Touristenkennzeichens nach Spanien überführen darf. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern die Wohnsitzanforderungen erfüllt werden und keine Erwerbstätigkeit in Spanien ausgeübt wird.
Cuestión planteada Posibilidad de vincular el vehículo al régimen de matrícula turística.
Para acogerse al régimen de matrícula turística, la persona física debe tener su residencia habitual fuera del territorio aduanero de la Comunidad y no ejercer actividades lucrativas ni prestar servicios personales en España. El uso del vehículo debe ser privado para el titular, su cónyuge y familiares directos. La residencia habitual se acreditará mediante pasaporte, documento de identidad o cualquier otro medio de prueba admitido. Al ser un vehículo de un país tercero, la importación debe realizarse desde depósito temporal, zona franca o depósito aduanero.
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