Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0959-18 11. April 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Die Kriegsveteranenrente aus Argentinien kann in Spanien als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit besteuert werden

Ein in Spanien ansässiger Malvinenkrieg-Veteran erkundigt sich, ob seine lebenslange Rente aus Argentinien steuerfrei ist oder deklariert werden muss. Die DGT stellt klar, dass diese als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Spanien steuerpflichtig sind, erläutert jedoch die Vermeidung der Doppelbesteuerung, falls Argentinien ebenfalls eine Besteuerung vornimmt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Ob diese Rente in der Einkommensteuererklärung für natürliche Personen in Spanien als zusätzliches Einkommen anzugeben ist oder ob sie von der Besteuerung befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

La pensión recibida constituye un rendimiento del trabajo según el artículo 17.2.a).1.ª de la LIRPF. Al ser una renta obtenida en el extranjero por un residente en España, está sujeta a la tributación por su renta mundial. Si la renta fuera gravada en Argentina, se podrá aplicar la deducción por doble imposición internacional según el Convenio y la LIRPF, pero si la pensión está exenta en Argentina, no habrá deducción posible.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt