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V0940-22 29. April 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
ISD · reducción de la base imponible

95 % Ermäßigung der Schenkungsteuer bei Erfüllung der Freistellungsvoraussetzungen der Vermögenssteuer möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er bei der Schenkung von Unternehmensanteilen an seine Kinder eine Ermäßigung von 95 % bei der Schenkungsteuer in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen für die Freistellung von der Vermögenssteuer erfüllt sind, welche durch die Verwandtschaftsgruppe gemeinsam erfüllt werden können.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1.) Befreiung der Geschäftsanteile von der Vermögensteuer und Anwendung des Abzugs von 95 % der Bemessungsgrundlage bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer, wenn der Mandant seine Anteile zugunsten seiner Kinder schenkt und als Geschäftsführer der Gesellschaft ausscheidet.

Die Entscheidung der DGT

Für den Abzug von 95 % bei der Schenkungsteuer ist es eine notwendige Bedingung, dass die Beteiligungen von der Vermögensteuer befreit sind. Die Anforderung der Ausübung von Leitungsfunktionen und des Erhalts einer Vergütung von mehr als 50 % der Erträge kann von jedem Mitglied der Verwandtschaftsgruppe erfüllt werden. Wenn die Anforderungen des LISD erfüllt sind, wird beim Spender keine Veräußerungsgewinn oder -verlust in der Einkommensteuer berücksichtigt.

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