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Eine in Italien ansässige Person erkundigt sich nach der Besteuerung des Umzugs ihres Hausrats aus Italien sowie aus einem Zweitwohnsitz in der Schweiz bei einem Wohnsitzwechsel nach Spanien. Die DGT stellt klar, dass der Umzug aus Italien nicht steuerpflichtig ist und der Import aus der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit sein kann.
Cuestión planteada Tributación en el Impuesto sobre el Valor Añadido del traslado del mobiliario que la consultante dispone tanto en Italia como en Suiza al territorio de aplicación del impuesto por cambio de domicilio.
El traslado de mobiliario desde un país de la Unión Europea como Italia no supone la realización de hecho imponible de IVA para particulares. La introducción de bienes desde Suiza se considera importación, pero puede estar exenta si son bienes personales y se cumplen los requisitos del artículo 28 de la Ley 37/1992, como haber residido fuera de la Comunidad al menos doce meses y haber adquirido los bienes en condiciones normales de tributación.
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