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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit von Fahrzeugkosten in seinem Weinbaubetrieb. Die DGT stellt klar, dass der Vorsteuerabzug (Umsatzsteuer) bei Kosten wie Kraftstoff von der betrieblichen Nutzung abhängt, während für die Einkommensteuer (IRPF) bei Personenkraftwagen eine ausschließliche betriebliche Nutzung erforderlich ist.
Gestellte Frage: Ob die Kosten des Fahrzeugs, das für die Tätigkeit der Weinherstellung und des Weinbaus genutzt wird, sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer (IRPF) ganz oder teilweise abzugsfähig sind.
En el IVA, la deducibilidad de combustible, reparaciones o peajes se desvincula de la afectación del vehículo y depende de que su consumo se afecte al desarrollo de la actividad. En el IRPF, para deducir gastos de un vehículo de turismo, este debe ser un elemento patrimonial afecto, lo que exige su uso exclusivo en la actividad económica. Esta afectación exclusiva debe acreditarse por medios de prueba admitidos en derecho.
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