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V0905-18 9. April 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Dienstleistungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft gelten als Arbeitslohn, wenn die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht vorliegen

Es wird angefragt, wie Gesellschafter für Dienstleistungen an ihre eigene Gesellschaft zu versteuern haben, die über ihre Tätigkeit als Geschäftsführer hinausgehen. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte grundsätzlich als Arbeitslohn zu behandeln sind, es sei denn, es liegen spezifische Voraussetzungen für eine selbstständige berufliche Tätigkeit sowie eine Registrierung im Sozialversicherungssystem für Selbstständige vor.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Es wird um Auskunft bezüglich der Besteuerung gebeten, die den Gesellschaftern für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen zusteht.

Die Entscheidung der DGT

Los servicios prestados por un socio a su sociedad, distintos de los de administrador, son rendimientos del trabajo según el artículo 17.1 de la LIRPF. Solo serán rendimientos de actividades económicas si la actividad de la sociedad y la del socio están en la Sección Segunda de las Tarifas del IAE, y el socio está dado de alta en el régimen especial de la Seguridad Social de autónomos o mutualidad equivalente. Las retenciones dependerán de si se califican como rendimientos del trabajo o de actividades profesionales.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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