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V0901-18 9. April 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Die Leistungen eines professionellen Gesellschafters an seine Gesellschaft können Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

Ein Gesellschafter und Geschäftsführer einer Berufsausübenden Gesellschaft erkundigt sich, ob seine Einkünfte als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu qualifizieren sind und ob er seine Sozialversicherungsbeiträge als Selbstständiger abziehen kann. Die DGT stellt fest, dass es sich bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit und die entsprechende Versicherungspflicht um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit handelt und die Beiträge für Selbstständige abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Methode zur Ermittlung des Nettoergebnisses der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen und die Möglichkeit, die an die RETA gezahlten Beiträge als abzugsfähige Betriebsausgabe geltend zu machen.

Die Entscheidung der DGT

Las retribuciones por el cargo de administrador son siempre rendimientos del trabajo. Los servicios prestados por un socio a su sociedad serán rendimientos de actividad económica si la sociedad se dedica a servicios profesionales (Sección Segunda del IAE), el socio realiza la actividad objeto de la entidad y está dado de alta en el RETA o mutualidad. En este caso, las cuotas de autónomo son deducibles en el rendimiento neto de la actividad económica.

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