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V0881-18 4. April 2018 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · declaración informativa

Die Meldepflicht für Auslandsvermögen ist nicht durchsetzbar, wenn der Gesamtwert 50.000 € nicht übersteigt

Ein Ehepaar, das im Gütergemeinschaftsvermögen lebt, erkundigt sich nach der Notwendigkeit einer Informationserklärung für im Ausland befindliche Vermögenswerte. Das Finanzamt stellt klar, dass keine Meldepflicht besteht, sofern der gemeinsame Saldo der Vermögenswerte beider Ehegatten den Betrag von 50.000 € nicht überschreitet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Einreichung der Informationserklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte.

Die Entscheidung der DGT

La obligación de informar sobre bienes y derechos en el extranjero no es exigible cuando el valor de los activos no supere, conjuntamente, los 50.000 euros. En este caso, al ser los saldos de los cónyuges de 30.000 € y 20.000 €, se aplica la exención prevista en el artículo 42 ter.4.c) del RGAT.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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