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Se analiza si unos padres pueden aplicar el mínimo por un hijo de 21 años con ingresos de 3.400 euros anuales. La DGT aclara que, si el hijo no tiene la obligación de presentar declaración o si su renta declarada no supera los 1.800 euros, los progenitores pueden aplicar el mínimo prorrateado entre ambos.
Fragestellung: Falls ein 21-jähriger Abkömmling, der im Veranlagungszeitraum Arbeitseinkünfte in Höhe von etwa 3.400 Euro pro Jahr erzielt hat, eine IRPF-Steuererklärung abgibt, stellt sich die Frage, ob seine Eltern den entsprechenden Mindestfreibetrag für Abkömmlinge in ihrer IRPF-Steuererklärung anwenden können.
Die Eltern haben Anspruch auf den Mindestfreibetrag pro Abkömmling, sofern dieser mit ihnen zusammenlebt und über Einkünfte von mehr als 8.000 Euro nicht verfügt. Der Mindestfreibetrag darf nicht angewendet werden, wenn der Abkömmling eine Steuererklärung für Einkünfte von mehr als 1.800 Euro abgibt. Wenn der Abkömmling keine Steuererklärung abgibt, wird der Mindestfreibetrag zu gleichen Teilen zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt.
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