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Es wird geklärt, ob für den Abzug der Geschäftsführervergütung in der Körperschaftsteuer lediglich eine Satzungsregelung über die Vergütung des Amtes ausreicht oder ob der jährliche Betrag detailliert festgelegt werden muss. Die DGT stellt fest, dass die Abzugsfähigkeit davon abhängt, dass das satzungsgemäße Vergütungssystem dem Kapitalgesellschaftsgesetz entspricht und die Gesellschafterversammlung den Betrag für jedes Geschäftsjahr festlegt.
Cuestión planteada Si para que la retribución del administrador único fuera deducible en el Impuesto sobre Sociedades bastaría con indicar en los estatutos sociales que el cargo es retribuido conforme acuerde la Junta de Socios de forma anual o habría que especificar año a año en los estatutos sociales dicho importe.
El gasto por la retribución del administrador será fiscalmente deducible siempre que cumpla las condiciones de inscripción contable, devengo, correlación de ingresos y gastos y justificación documental. Para ello, el sistema de retribución debe estar establecido en los estatutos sociales conforme al artículo 217 del TRLSC. En sociedades limitadas, si la retribución no se basa en beneficios, la cuantía debe ser fijada por la junta general para cada ejercicio sin exceder la cantidad aprobada.
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