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V0846-15 17. März 2015 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · localización de las prestaciones

Werbung- und Beratungsleistungen unterliegen unter Umständen nicht der MwSt., wenn sie tatsächlich in Spanien genutzt werden

Eine öffentliche Gesellschaft der Kanarischen Inseln erkundigt sich nach der MwSt.-Pflicht für verschiedene Werbe- und Verkaufsförderungsleistungen. Die DGT stellt fest, dass die Regelung der tatsächlichen Nutzung Anwendung findet, sofern die Leistungen in spanischen Geschäftsvorgängen genutzt werden, selbst wenn die Einheit nicht als Unternehmer agiert, aber aufgrund ihrer Steuernummer (NIF) als solcher eingestuft wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Unterwerfung der genannten Dienstleistungen unter die Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Empfänger als Unternehmer oder Freiberufler gilt (da er eine Steuernummer besitzt oder geschäftliche Tätigkeiten ausübt), unterliegen Werbe-, Beratungs-, Urheberrechts-, Datenverarbeitungs- und Übersetzungsdienstleistungen nicht der Umsatzsteuer, sofern ihre tatsächliche Nutzung oder Verwertung im Anwendungsbereich der Steuer erfolgt. Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen kommt die Nichtunterwerfung nur dann in Betracht, wenn festgestellt werden kann, dass sie tatsächlich im Anwendungsbereich der Steuer verbraucht werden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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