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V0843-21 9. April 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · albaceazgo

Vergütungen für Testamentsvollstrecker: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Es wird die steuerliche Natur der von einem Testamentsvollstrecker erhaltenen Honorare geprüft. Die DGT stellt fest, dass es sich im Regelfall um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt, es sei denn, der Testamentsvollstrecker übt bereits eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, bei der diese Funktionen als zusätzliche Dienstleistung erbracht werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der Honorare von Testamentsvollstreckern im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die Vergütungen für Testamentsvollstrecker stellen grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar, da sie für sich genommen keine wirtschaftliche Tätigkeit begründen. Sie gelten jedoch als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn der Steuerpflichtige bereits eine Tätigkeit ausübt, bei der diese Funktionen als zusätzliche Dienstleistung verstanden werden. Wenn die Vergütung von einer natürlichen Person in einem privaten Rahmen gezahlt wird, ist die Anwendung von Quellensteuer nicht zulässig.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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