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V0839-21 8. April 2021 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · reducción de capital

Kapitalherabsetzung durch Erlass von Passivdividenden löst keine Steuerpflicht für Gesellschaftsgeschäfte oder gestaffelte AJD aus

Es wird angefragt, ob eine Kapitalherabsetzung zum Erlass nicht fälliger Passivdividenden der Steuerpflicht für Gesellschaftsgeschäfte oder der gestaffelten Modalität der AJD (Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion keine Versteuerung nach einer dieser beiden Modalitäten auslöst und dass diese Dividenden nicht zur Bemessungsgrundlage bei einer Liquidation gehören.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage RITPAJD RD 828/1995 art. 75-4. TRLITPAJD RDLeg 1/1993 arts. 1, 19-1, 25-4, 31-2

Die Entscheidung der DGT

Es besteht eine Unvereinbarkeit zwischen der Modalität der Gesellschaftsgeschäfte und dem gestuften AJD-Satz (Stempelsteuer). Bei der Kapitalherabsetzung durch Erlass von Passivdividenden ist die Bemessungsgrundlage null, da keine Einlagenrückgewähr stattfindet, weshalb weder eine Veranlagung für Gesellschaftsgeschäfte noch für die gestufte AJD-Modalität erfolgt. Ebenso gehört im Falle der Auflösung und Liquidation der Betrag der erlassenen Passivdividenden, die nicht fällig waren, nicht zur Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsgeschäfte.

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