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Ein Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung verschiedener Zahlungen im Rahmen einer Massenentlassungsvereinbarung, darunter Abfindungen, Sondervereinbarungen mit der Sozialversicherung, Rentenpläne und Krankenversicherungen. Die DGT stellt klar, welche Beträge steuerfrei sind, welche als Arbeitslohn in Form von Sachbezügen zu versteuern sind und wie die entsprechenden Abzüge anzuwenden sind.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal aplicable en el Impuesto sobre la Renta de las personas Físicas, de los diversos conceptos económicos contemplados en el referido Acuerdo.
Las indemnizaciones por despido están exentas hasta el límite del Estatuto de los Trabajadores o 180.000 euros; el exceso tributa como rendimiento del trabajo con posible reducción del 30%. Las aportaciones de la empresa al convenio especial obligatorio no tributan, pero las del convenio ordinario o cláusula adicional sí son rendimientos íntegros. Las contribuciones a planes de pensiones y primas de seguros de invalidez son rendimientos en especie. La asistencia sanitaria está exenta hasta 500 euros anuales por persona. La indemnización por movilidad geográfica es rendimiento del trabajo y no permite la reducción del 30% si se imputa en varios periodos.
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