Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0823-19 16. April 2019 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · arrendamiento de vivienda

Vermietung von Wohnraum mit Hotelleistungen unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %

Es wurde angefragt, ob die Vermietung eines Landhauses, das Reinigungsdienste, Wäschewechsel und Frühstück umfasst, von der Mehrwertsteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass es sich aufgrund der Erbringung ergänzender Leistungen, die typisch für das Gastgewerbe sind, nicht um eine befreite Wohnraumvermietung, sondern um eine steuerpflichtige Beherbergungsleistung handelt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Steuerpflicht der im Landhaus auszuübenden Tätigkeit und der anwendbare Satz der Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Vermietung einer Immobilie entfällt von der Umsatzsteuerbefreiung, wenn der Vermieter ergänzende Leistungen erbringt, die typisch für die Hotelbranche sind, wie Reinigung, Wäscheservice oder Gastronomie. In diesem Fall gilt die Tätigkeit als Beherbergungsleistung und nicht als bloße Vermietung von Wohnraum. Da es sich um Gastronomieleistungen handelt, findet der ermäßigte Steuersatz von 10 % Anwendung.

Kostenloses Erstgespräch buchen