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V0789-22 11. April 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · actividad económica

Abzugsfähigkeit von Ausgaben setzt eine wirtschaftliche Tätigkeit und deren Zusammenhang mit Einkünften voraus

Ein pensionierter Arzt erkundigt sich, ob er Ausgaben für seine wissenschaftliche Tätigkeit (Mitgliedsbeiträge, Kongresse, Material) in der Einkommensteuer (IRPF) absetzen kann. Die DGT stellt klar, dass für den Abzug von Ausgaben zunächst eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegen muss und diese mit der Erzielung von Einkünften verknüpft sein muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Da "die für ihre nicht-medizinische Berufsausübung eigenen Ausgaben weiterhin gedeckt werden, wie etwa primär die Beiträge zu den Berufsverbänden der Ärzte und Zahnärzte bzw. Odonto-Stomatologen, die Ausgaben aus dem Kauf von Material, das für die Entwicklung, Kontinuität und Erhaltung des zuvor genannten wissenschaftlichen Charakters erforderlich ist, der nicht klinisch oder assistierend ist, wie Websites und wissenschaftliche Galerien, die Teilnahme an Kongressen sowie die Strukturkosten einer mit anderen Ärzten geteilten Praxis, in der die wissenschaftliche und forschende Tätigkeit voranschreitet, verbessert, verstärkt, gefördert, vorangetrieben und entwickelt wird", wird die Frage nach der Abzugsfähigkeit dieser Ausgaben in der Einkommensteuer (IRPF) gestellt.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine Ausgabe abzugsfähig ist, muss die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vorliegen, was die eigenverantwortliche Organisation von Produktionsmitteln oder personellen Ressourcen erfordert. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, müssen die Ausgaben mit der Erzielung von Einnahmen korrelieren, durch eine Rechnung oder ein Ersatzdokument nachgewiesen werden und der korrekten zeitlichen Abgrenzung sowie der buchhalterischen Erfassung entsprechen.

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